Abteilung III - Finanzen

Anlagenbuchhaltung

Was ist Anlagenbuchhaltung?

Die Anlagenbuchhaltung dient der Erfassung und Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, Fuhrparks, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, deren Anschaffungskosten 410,00 € netto übersteigen (Sachanlagen) sowie der immateriellen Vermögensgegenstände und Finanzanlagen. Sie informiert über den aktuellen Bestand sowie die Zu- und Abgänge des gesamten Anlagevermögens. An der TU Berlin findet seit 01.01.2002 vorerst nur die Erfassung und Bewertung von Sachanlagen statt (ausgenommen Gebäude und Grundstücke).

Abschreibungen

Aus den Daten der Anlagenbuchhaltung wird auch der Wertverzehr (durch Abnutzung, technische Veraltung usw.) anhand von Abschreibungen ermittelt. Dazu werden alle abnutzbaren Sachanlagen einem bestimmten Abschreibungszeitraum aus der AfA-Tabelle (Tabelle für die Absetzung für Abnutzung) zugeordnet.
Die so ermittelten Abschreibungswerte werden an die Kosten- und Leistungsrechnung übergeben und fließen somit in die Berechnung der Kosten pro Kostenstelle ein.

Inventarlisten

Für Anschaffungen der Haushaltsjahre 2001 bis 2018 sind die Inventarlisten weiterhin über SuperX abrufbar. Im Zuge der SAP Einführung wurden die Daten in das neue System übernommen. Vom Teilprojekt Berichtswesen werden Berichte zu den Anlagen als Anlagenlisten zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass jeder Bereich/jede Organisationseinheit mindestens alle 3 Jahre eine bereichsinterne Inventur durchführen und dafür entsprechende Inventurlisten anlegen müssen.

Vergabe der zentralen Anlagennummer

Die Vergabe der Anlagennummer erfolgt vor Bezahlung der Rechnung durch die Buchhalter*innen in der Finanzbuchhaltung. Falls aus der Rechnung nicht klar erkennbar ist, worum es sich handelt, geben Sie bitte eine gebräuchliche Gerätebezeichnung an. Alternativ können Sie hierfür auch gern das Formular zur Inventarerfassung (siehe Downloadbox auf dieser Seite) verwenden. Handelt es sich um eine Erweiterung/Ergänzung/Einbauteil eines bereits erfassten Anlageguts, so vermerken Sie dies bitte auf der Auszahlungsanordnung und geben die dazugehörige zentrale Inventarnummer dieses Anlageguts (Hauptgerät) an.

Antrag auf Aussonderung von Inventar

Einen Antrag auf Aussonderung (Download einfügen) müssen Sie immer dann stellen, wenn inventarisierte Geräte und Gegenstände nicht mehr nutzbar sind. Entscheidend hierbei ist nicht, ob das Gerät bzw. der Gegenstand noch einen Restbuchwert hat.

Die Abgabe von Wirtschaftsgütern an Dritte oder die Entsorgung durch Verschrottung bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Anlagenbuchhaltung.

Bei der Aussonderung von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit (Betriebe gewerblicher Art, kurz: BgA) sind die steuerlichen Regelungen zu beachten.

Achtung: Für die Aussonderung von Büchern gelten die Bestimmungen der Universitätsbibliothek.

Inventar-Verlust jeglicher Art

Bei Verlusten jeglicher Art ist ein Aussonderungsantrag zu stellen. Bei Diebstahl ist eine Kopie der polizeilichen Anzeige beizufügen.
 

Inventar-Abgabe an Extern

Bevor noch gebrauchsfähige, den Sicherheitsstandards entsprechende Wirtschaftsgüter an Dritte außerhalb der TU Berlin abgegeben bzw. verkauft werden können, müssen diese vorher vom Sachgebiet Anlagenbuchhaltung für den weiteren Dienstgebrauch an der Universität intern angeboten werden. Im Fall der internen Weitergabe, teilen Sie uns bitte über einen entsprechenden Änderungsantrag (Download einfügen) die neue Standortkostenstelle mit. Sofern sich aber nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen kein interner Interessent findet, kann ein Aussonderungsantrag (siehe oben) gestellt und im Anschluss das Gerät extern abgegeben werden.

Verschrottung

Sofern Wirtschaftsgüter unbrauchbar sind, also irreparabel, defekt oder veraltet, und nicht an Dritte außerhalb der TU weitergegeben oder verkauft werden können, sind diese entsprechend den Regelungen zur Abfallentsorgung des Servicebereichs SDU fachgerecht zu entsorgen.

Schema: In welchen Fällen wird der Aussonderungsantrag wann verwendet?

Standort & Kontakt

Harald Richard Lissy

Anlagen- und Hauptbuchhaltung

harald.lissy@tu-berlin.de

+49 30 314-22310

+49 30 314-22657

Einrichtung III FI - Servicebereich Finanzen
Sekretariat III FIBU II
Gebäude H
Raum H 2102