Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist die festgestellte und für die Wirtschaftsführung der gesamten Verwaltung maßgebende Zusammenstellung der für ein Jahr veranschlagten Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und sonstigen Stellen. Er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Wesentlich ist, dass die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen für sich keine Leistungsgrundlage, sondern nur den Leistungsrahmen darstellen.
Aufstellung des Haushaltsplans
Allgemeine Richtlinien
Die Aufstellung des Haushaltsplanes der TU Berlin ist Aufgabe des Servicebereiches Finanzen. Für die Aufstellung eines Haushaltsplanes gibt es Grundsätze, die beachtet werden müssen. Der Haushalt ist jährlich zu erstellen, alle Einnahmen müssen für die Deckung aller Ausgaben verwendet werden und die Summe der Einnahmen muss mit der Summe der Ausgaben übereinstimmen.
Die Kanzlerin bzw. der Kanzler bestimmt jährlich den Terminablaufplan zur Aufstellung des Haushaltsplans.
Mit den Hochschulverträgen ist der finanzielle Rahmen der Universität festgelegt. Die Leitung der Universität gibt den einzelnen Bereichen Budgetrahmen vor, in denen sie sich bewegen können. Dieser Budgetrahmen setzt den mittelfristig beschlossenen Finanzrahmen der TU um und berücksichtigt Beschlüsse und Festlegungen der Universität.
Die Anmeldungen sind von den Bereichen aufzustellen, die auch für die spätere Mittelbewirtschaftung zuständig sind. Die Mitwirkung dieser Stellen trägt dazu bei, den Haushaltsplan wirklichkeitsnah zu gestalten.
Bei der Berechnung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wird die Sach- und Rechtslage, sowie das Preis- und Lohnniveau eines bestimmten Stichtages mit einbezogen.
Verfahrensablauf
Aufstellungskompetenz
Der Servicebereich Finanzen prüft die Anmeldungen nach Ihrer Vorlage und stellt den Entwurf des Haushaltsplanes für die Universität auf. Der Entwurf ist der Leitung der Universität zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungen und Beschlüsse
Der Entwurf des Haushaltsplanes der TU mit dem Beschluss des Präsidiums ist so rechtzeitig aufzustellen, dass er in den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses berücksichtigt werden kann.
Im Akademischen Senat findet eine Lesung mit grundsätzlicher Aussprache statt. Der Entwurf des Haushaltsplans wird an den Haushaltsausschuss des akademischen Senats verwiesen. Zur Beschlussfassung des Akademischen Senats liegt eine Stellungsnahme des Haushaltsausschusses vor.
Das Kuratorium stellt den Haushaltsplan der TU Berlin fest.
Genehmigung
Der vom Kuratorium festgestellte Haushaltsplan ist der zuständigen Senatsverwaltung zur Genehmigung vorzulegen.
Haushaltssystematik
Inhalt und Bedeutung des Haushaltsplans
Der Haushaltsplan enthält alle öffentlichen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für ein Rechnungsjahr.
Zu den Grundvoraussetzungen einer geordneten Finanzwirtschaft gehört die Überschaubarkeit aller Einnahmen und Ausgaben mit der Bestimmung nach Art und Höhe.
Zu den wesentlichen Einnahmearten gehören:
- Steuern und steuerähnliche Abgaben
- Finanzzuweisungen
- Kreditaufnahmen
- Verwaltungseinnahmen.
Die öffentlichen Ausgaben werden in ihrer Betrachtung nach investiven und konsumtiven Ausgaben, letztere noch nach Personal- und Sachausgaben unterschieden.
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist ein Plan für die Führung eines Haushaltes, er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
Gliederung des Haushaltsplans
Der Gesamtplan
Der Gesamtplan dient dem Zweck, die Schwerpunkte des Haushalts nach Aufgabenbereichen und der Finanzierung herauszustellen und mit anderen Haushalten vergleichbar zu machen. Er beinhaltet
- die Haushaltsübersicht,
- die Finanzierungsübersicht sowie
- die Kreditfinanzierungsübersicht.
Einzelpläne
Die Einteilung des Haushaltsplanes in Einzelpläne ist nach dem Ressortprinzip bzw. dem Realprinzip ausgerichtet. Das Ressortprinzip knüpft dabei an die bestehende Verwaltungsorganisation.
Der Haushaltsplan der TU Berlin wird nicht in Einzelplänen, sondern nur in Kapiteln dargestellt.
Kapitel
Die Einzelpläne sind in Kapitel zu unterteilen. Der Haushaltsplan der TU Berlin wird in folgende Kapitel unterteilt:
Kapitel 01 - Grundhaushalt
Kapitel 03 - Personalüberhang gemäß Strukturplan
Kapitel 10 - Stiftungs- und Versorgungsvermögen
Kapitel 13 - Hochschulsonderprogramme
Kapitel 14 - Einstein Center Digital Future (ECDF)
Kapitel 15 - Exzellenzstrategie - Berlin University Alliance (BUA)
Kapitel 16 – Berlin Institute for the Foundations of Learning and DATA (BIFOLD)
Kapitel 20 - Drittmittel
Kapitel 50 - Betriebe gewerblicher Art
Titel
Die einzelnen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb der Kapitel nach Arten (Gruppen) geordnet und in Titeln dargestellt. Die Titel erhalten eine fünfstellige Kennzahl und eine Bezeichnung. Die erste Ziffer dieser fünfstelligen Zahl bezeichnet die Hauptgruppe. Die Hauptgruppen 0-3 umfassen die Einnahmen, die Hauptgruppen 4-9 die Ausgaben. Jede Hauptgruppe ist in zweistellige Obergruppen gegliedert, die wiederum in dreistellige Gruppen aufgeteilt werden. Die Kennzahlen und Bezeichnungen der Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen ergeben sich aus dem bundeseinheitlichen Gruppierungsplan. Die Kennzahl der Gruppe wird durch das Anfügen zweier weiterer Ziffern zum Titel.
Der Titel legt die Zweckbestimmung für die Einnahme oder Ausgabe endgültig fest. Zwischen der dritten und der vierten Stelle ist hierbei immer ein Zwischenraum zu lassen. Beispiel:
422 01 Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
427 01 Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen
511 01 Geschäftsbedarf
527 00 Dienstreisen
681 79 Zuschüsse für Studienfahrten
Hauptgruppen
a) Einnahmen:
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmitteln
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, sowie aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
b) Ausgaben:
4 Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
7 Investitionsausgaben für bauliche Zwecke
8 sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderung
9 besondere Finanzierungsausgaben
Obergruppen
Durch Anfügen einer zweiten Ziffer werden aus den Hauptgruppen Obergruppen geschaffen. Hierdurch werden die Einnahmen bzw. Ausgaben weiter differenziert. Beispiele:
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
11 Verwaltungseinnahmen
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen)
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
23 Zweckgebundene Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
27 Zuschüsse von der EU
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds
4 Personalausgaben
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42 Bezüge und Nebenleistungen
43 Versorgungsbezüge und dgl.
44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
45 sonstige personalbezogene Ausgaben
46 globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
5 sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
51 sächliche Verwaltungsausgaben
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
63 sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
67 Erstattungen an sonstige Bereiche
7 Baumaßnahmen
70 Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare
8 sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
81 Erwerb von beweglichen Sachen, Entwicklungsvorhaben
9 besondere Finanzierungsausgaben
91 Zuführungen an eigene Rücklagen, Fonds und Stocks
Gruppen
Die genauere Bezeichnung der Einnahmen und Ausgaben wird durch Hinzufügen einer dritten Stelle getroffen. Beispiel:
4 Personalausgaben
42 Bezüge und Nebenleistungen
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
51 Sächliche Verwaltungsausgaben
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518 Mieten und Pachten
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Investitionsplanung
Für Investitionen wird eine besondere Investitionsplanung erstellt, die die in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionsausgaben nach Investitionsmaßnahmen einzeln ausweist und erläutert.
Die Investitionsplanung umfasst einen Zeitraumraum von fünf Jahren und stimmt im ersten Planungsjahr mit dem laufenden Haushaltsplan und im zweiten Planungsjahr mit dem Entwurf des Haushaltsplans überein.
Die Position „Baumaßnahmen" wird in der Investitionsplanung weiter untergliedert.
An der TU Berlin werden im Servicebereich Finanzen in Zusammenarbeit mit der Abteilung IV Gebäude- und Dienstemanagement die Anmeldungen für Investitionsausgaben, die in die Investitionsplanung aufgenommen werden sollen, mit den Kennzahlen und Bezeichnungen der Titel versehen und in einer Liste zusammengestellt. Bei den Anmeldungen sind Erhöhungen gegenüber den Ausgaben der vorhergehenden Investitionsplanung nur in zwingend gebotenen Fällen zulässig.
Haushaltstechnische Richtlinien
In den Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sind detaillierte haushaltssystematische Vorgaben und Gliederungshinweise zum Gesamtplan und den Anlagen des Haushaltsplans, zu den Einzelplänen, Kapiteln, Titeln, Erläuterungen und Haushaltsvermerken gemacht, die als Standards beim Haushaltsplan eingehalten werden sollen.
Die HtR werden in aktueller Form auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Finanzen in der Plattform berlin.de zur Verfügung gestellt.
Kontakt & Standort
Bärbel Bartel
Leitung III FIMA Finanzmanagement
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen |
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Sekretariat | III FI |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8134 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen, Finanzmanagement |
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Sekretariat | III FIMA 14 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8133 |
Adresse | Straße der 17. Juni 135 10623 Berlin |
- Servicebereich Finanzen