Abteilung III - Finanzen

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die festgestellte und für die Wirtschaftsführung der gesamten Verwaltung maßgebende Zusammenstellung der für ein Jahr veranschlagten Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und sonstigen Stellen. Er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Wesentlich ist, dass die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen für sich keine Leistungsgrundlage, sondern nur den Leistungsrahmen darstellen.

Aufstellung des Haushaltsplans

Allgemeine Richtlinien

Die Aufstellung des Haushaltsplanes der TU Berlin ist Aufgabe des Servicebereiches Finanzen. Für die Aufstellung eines Haushaltsplanes gibt es Grundsätze, die beachtet werden müssen. Der Haushalt ist jährlich zu erstellen, alle Einnahmen müssen für die Deckung aller Ausgaben verwendet werden und die Summe der Einnahmen muss mit der Summe der Ausgaben übereinstimmen. 

Die Kanzlerin bzw. der Kanzler bestimmt jährlich den Terminablaufplan zur Aufstellung des Haushaltsplans. 

Mit den Hochschulverträgen ist der finanzielle Rahmen der Universität festgelegt. Die Leitung der Universität gibt den einzelnen Bereichen Budgetrahmen vor, in denen sie sich bewegen können. Dieser Budgetrahmen setzt den mittelfristig beschlossenen Finanzrahmen der TU um und berücksichtigt Beschlüsse und Festlegungen der Universität. 

Die Anmeldungen sind von den Bereichen aufzustellen, die auch für die spätere Mittelbewirtschaftung zuständig sind. Die Mitwirkung dieser Stellen trägt dazu bei, den Haushaltsplan wirklichkeitsnah zu gestalten. 

Bei der Berechnung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wird die Sach- und Rechtslage, sowie das Preis- und Lohnniveau eines bestimmten Stichtages mit einbezogen.

Verfahrensablauf

Aufstellungskompetenz

Der Servicebereich Finanzen prüft die Anmeldungen nach Ihrer Vorlage und stellt den Entwurf des Haushaltsplanes für die Universität auf. Der Entwurf ist der Leitung der Universität zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beratungen und Beschlüsse

Der Entwurf des Haushaltsplanes der TU mit dem Beschluss des Präsidiums ist so rechtzeitig aufzustellen, dass er in den Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses berücksichtigt werden kann.

Im Akademischen Senat findet eine Lesung mit grundsätzlicher Aussprache statt. Der Entwurf des Haushaltsplans wird an den Haushaltsausschuss des akademischen Senats verwiesen. Zur Beschlussfassung des Akademischen Senats liegt eine Stellungsnahme des Haushaltsausschusses vor.

Das Kuratorium stellt den Haushaltsplan der TU Berlin fest.

Genehmigung

Der vom Kuratorium festgestellte Haushaltsplan ist der zuständigen Senatsverwaltung zur Genehmigung vorzulegen.

Haushaltssystematik

Inhalt und Bedeutung des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan enthält alle öffentlichen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für ein Rechnungsjahr.
Zu den Grundvoraussetzungen einer geordneten Finanzwirtschaft gehört die Überschaubarkeit aller Einnahmen und Ausgaben mit der Bestimmung nach Art und Höhe.

Zu den wesentlichen Einnahmearten gehören: 

  • Steuern und steuerähnliche Abgaben
  • Finanzzuweisungen
  • Kreditaufnahmen
  • Verwaltungseinnahmen.

Die öffentlichen Ausgaben werden in ihrer Betrachtung nach investiven und konsumtiven Ausgaben, letztere noch nach Personal- und Sachausgaben unterschieden.

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist ein Plan für die Führung eines Haushaltes, er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. 
Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. 

Gliederung des Haushaltsplans

Der Gesamtplan

Der Gesamtplan dient dem Zweck, die Schwerpunkte des Haushalts nach Aufgabenbereichen und der Finanzierung herauszustellen und mit anderen Haushalten vergleichbar zu machen. Er beinhaltet 

- die Haushaltsübersicht,

- die Finanzierungsübersicht sowie

- die Kreditfinanzierungsübersicht.

Einzelpläne

Die Einteilung des Haushaltsplanes in Einzelpläne ist nach dem Ressortprinzip bzw. dem Realprinzip ausgerichtet. Das Ressortprinzip knüpft dabei an die bestehende Verwaltungsorganisation.
Der Haushaltsplan der TU Berlin wird nicht in Einzelplänen, sondern nur in Kapiteln dargestellt.

Kapitel

Die Einzelpläne sind in Kapitel zu unterteilen. Der Haushaltsplan der TU Berlin wird in folgende Kapitel unterteilt:

Kapitel 01 - Grundhaushalt
Kapitel 03 - Personalüberhang gemäß Strukturplan
Kapitel 10 - Stiftungs- und Versorgungsvermögen
Kapitel 13 - Hochschulsonderprogramme
Kapitel 14 - Einstein Center Digital Future (ECDF)
Kapitel 15 - Exzellenzstrategie - Berlin University Alliance (BUA)
Kapitel 16 – Berlin Institute for the Foundations of Learning and DATA (BIFOLD)
Kapitel 20 - Drittmittel
Kapitel 50 - Betriebe gewerblicher Art

Titel

Die einzelnen Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb der Kapitel nach Arten (Gruppen) geordnet und in Titeln dargestellt. Die Titel erhalten eine fünfstellige Kennzahl und eine Bezeichnung. Die erste Ziffer dieser fünfstelligen Zahl bezeichnet die Hauptgruppe. Die Hauptgruppen 0-3 umfassen die Einnahmen, die Hauptgruppen 4-9 die Ausgaben. Jede Hauptgruppe ist in zweistellige Obergruppen gegliedert, die wiederum in dreistellige Gruppen aufgeteilt werden. Die Kennzahlen und Bezeichnungen der Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen ergeben sich aus dem bundeseinheitlichen Gruppierungsplan. Die Kennzahl der Gruppe wird durch das Anfügen zweier weiterer Ziffern zum Titel.

Der Titel legt die Zweckbestimmung für die Einnahme oder Ausgabe endgültig fest. Zwischen der dritten und der vierten Stelle ist hierbei immer ein Zwischenraum zu lassen. Beispiel:

422 01   Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen
427 01   Aufwendungen für freie Mitarbeiter/innen
511 01   Geschäftsbedarf
527 00   Dienstreisen
681 79   Zuschüsse für Studienfahrten

Hauptgruppen

a) Einnahmen:

0    Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmitteln
1    Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
2    Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
3    Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, sowie aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

b) Ausgaben:

4    Personalausgaben
5    Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
6    Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
7    Investitionsausgaben für bauliche Zwecke
8    sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderung
9    besondere Finanzierungsausgaben

Obergruppen

Durch Anfügen einer zweiten Ziffer werden aus den Hauptgruppen Obergruppen geschaffen. Hierdurch werden die Einnahmen bzw. Ausgaben weiter differenziert. Beispiele:

1     Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
11    Verwaltungseinnahmen
12    Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen)
13    Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen

2     Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
23   Zweckgebundene Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
27   Zuschüsse von der EU

3     Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
33   Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
35   Entnahmen aus Rücklagen, Fonds

4     Personalausgaben
41   Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
42   Bezüge und Nebenleistungen
43   Versorgungsbezüge und dgl.
44   Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
45   sonstige personalbezogene Ausgaben
46   globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben

5     sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
51   sächliche Verwaltungsausgaben

6      Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
63    sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
67    Erstattungen an sonstige Bereiche

7     Baumaßnahmen
70   Baumaßnahmen des Hochbaus, Architektenhonorare

8     sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
81   Erwerb von beweglichen Sachen, Entwicklungsvorhaben

9     besondere Finanzierungsausgaben
91   Zuführungen an eigene Rücklagen, Fonds und Stocks

Gruppen

Die genauere Bezeichnung der Einnahmen und Ausgaben wird durch Hinzufügen einer dritten Stelle getroffen. Beispiel:

4      Personalausgaben
42    Bezüge und Nebenleistungen
422  Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
424  Zuführung an die Versorgungsrücklage
427  Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
428  Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)

5      Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst
51    Sächliche Verwaltungsausgaben
511  Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
517  Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
518  Mieten und Pachten
519  Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Investitionsplanung

Für Investitionen wird eine besondere Investitionsplanung erstellt, die die in der Finanzplanung vorgesehenen Investitionsausgaben nach Investitionsmaßnahmen einzeln ausweist und erläutert.
Die Investitionsplanung umfasst einen Zeitraumraum von fünf Jahren und stimmt im ersten Planungsjahr mit dem laufenden Haushaltsplan und im zweiten Planungsjahr mit dem Entwurf des Haushaltsplans überein.

Die Position „Baumaßnahmen" wird in der Investitionsplanung weiter untergliedert.

An der TU Berlin werden im Servicebereich Finanzen in Zusammenarbeit mit der Abteilung IV Gebäude- und Dienstemanagement die Anmeldungen für Investitionsausgaben, die in die Investitionsplanung aufgenommen werden sollen, mit den Kennzahlen und Bezeichnungen der Titel versehen und in einer Liste zusammengestellt. Bei den Anmeldungen sind Erhöhungen gegenüber den Ausgaben der vorhergehenden Investitionsplanung nur in zwingend gebotenen Fällen zulässig.

Haushaltstechnische Richtlinien

In den Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sind detaillierte haushaltssystematische Vorgaben und Gliederungshinweise zum Gesamtplan und den Anlagen des Haushaltsplans, zu den Einzelplänen, Kapiteln, Titeln, Erläuterungen und Haushaltsvermerken gemacht, die als Standards beim Haushaltsplan eingehalten werden sollen.

Die HtR werden in aktueller Form auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Finanzen in der Plattform berlin.de zur Verfügung gestellt.

Kontakt & Standort

Bärbel Bartel

Leitung III FIMA Finanzmanagement

baerbel.bartel@tu-berlin.de

+49 30 314-22343

+49 30 314-79700

Einrichtung Abteilung III – Finanzen
Sekretariat III FI
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 8134
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Einrichtung Abteilung III – Finanzen, Finanzmanagement
Sekretariat III FIMA 14
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 8133
Adresse Straße der 17. Juni 135
10623 Berlin
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