Haushaltsrechnung
Zum Zwecke der Entlastung wird dem Kuratorium der TU Berlin von dem Kanzler bzw. der Kanzlerin über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen, im Laufe des folgenden Haushaltsjahres, spätestens bis zum 30. September, für das vorangegangene Haushaltsjahr Rechnung gelegt.
Die Haushaltsrechnung weist aus, ob und inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten wurde. Sie beinhaltet alle im Abrechnungsjahr tatsächlich eingegangenen Einnahmen, tatsächlich geleisteten Ausgaben. Sie ermöglicht somit den Vergleich zwischen Plan-Soll (laut Haushaltsplan) und Rechnungs-Ist.
Das Kuratorium nimmt die Jahresrechnung zunächst zur Kenntnis.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen wird dem zuständigen Prüforgan (§ 88 BerlHG) die Haushaltsrechnung zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung wird dem Vorsitzenden des Kuratoriums die Beendigung der Prüfung sowie das Ergebnis mitgeteilt. Das Kuratorium erteilt daraufhin die Entlastung.
Die Jahresrechnung der TU Berlin ist im Anschluss daran der Senatsverwaltung für Wissenschaft in Ihrer jeweiligen Ressortzugehörigkeit zur Genehmigung der Entlastung vorzulegen.
Kontakt
Christian Kliem
Haushaltswirtschaft, Haushaltsrechnung
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen, Servicebereich Finanzen: Finanzmanagement |
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Sekretariat | III FIMA 2 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8131 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Standort & Anschrift
- Servicebereich Finanzen