Abteilung III - Finanzen

Haushaltsrecht

Die Berliner Landeshaushaltsordnung als Rechtsgrundlage

Gemäß § 105 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) gelten für die Technische Universität Berlin die §§ 106 bis 110,
sowie die §§ 1 bis 87 einschließlich der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie sonst für die Berliner Verwaltung geltende Vorschriften über die Zulässigkeit oder Höhe von Ausgaben entsprechend.

Auf Basis des § 88a BerlHG hat das Kuratorium der TU Berlin Beschlüsse zur Flexibilisierung des Haushalts der TU Berlin gefasst.

Die Landeshaushaltsordnung Berlin und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften werden in aktueller Form auf den Seiten der Senatsverwaltung für Finanzen in der Plattform zur Verfügung gestellt (siehe Linkbox auf dieser Seite).

Kontakt

Bärbel Bartel

Leitung III FIMA Finanzmanagement

baerbel.bartel@tu-berlin.de

+49 30 314-22343

+49 30 314-79700

Einrichtung Abteilung III – Finanzen
Sekretariat III FI
Gebäude Hauptgebäude
Raum H 8134
Adresse Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

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