Abteilung III - Finanzen

Bewirtschaftungsbefugnis

Zuständig für die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben ist nach § 9 Landeshaushaltsordnung (LHO) der Beauftragte für den Haushalt. Für die TU Berlin ist das nach § 58 Abs. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die Kanzlerin bzw. der Kanzler. Die Kanzlerin bzw. der Kanzler kann die Bewirtschaftung anderen Dienstkräften übertragen.

Der Servicebereich Finanzen führt den Nachweis der durch die Kanzlerin bzw. den Kanzler übertragenen Befugnisse.

Der Antrag zur Übertragung von Bewirtschaftungsbefugnissen wird im SB Finanzen bearbeitet. Übersenden Sie bitte diese Anträge an Frau Bärbel Bartel (Sekretariatszeichen III FI).

Kontakt

Einrichtung III FI - Servicebereich Finanzen
Sekretariat III FIMA
Gebäude H
Raum H 8119

Standort & Anschrift

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