Vergabe von Werkverträgen
Werkverträge dürfen grundsätzlich nur mit Personen abgeschlossen werden, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur TU Berlin stehen. Ausnahmen gelten für Beschäftigte, die eine genehmigte Nebenbeschäftigung ausführen.
Den Vordruck Werkvertrag verwenden Sie bitte für sämtliche Werkverträge, die im Namen der TU Berlin als Auftraggeber mit Dritten geschlossen werden. Sie erhalten den Vordruck auf den Webseiten des Servicebereichs Forschung.
Kontakt
Christian Kliem
Haushaltswirtschaft, Haushaltsrechnung
Einrichtung | Abteilung III – Finanzen, Servicebereich Finanzen: Finanzmanagement |
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Sekretariat | III FIMA 2 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | H 8131 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |
Standort & Anschrift
- Servicebereich Finanzen