Abteilung III - Finanzen

Kosten

Definition von Kosten und Ausgaben

Im täglichen Sprachgebrauch erfolgt keine Unterscheidung zwischen dem Begriff Kosten und dem Begriff Ausgaben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird jedoch zwischen den Begriffen unterschieden: Ausgaben sind im Wesentlichen der Abfluss von (liquiden) Zahlungsmitteln. Kosten sind der in Geld bewertete Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen. Dieser Unterschied kann anhand eines Beispieles verdeutlicht werden: Ein Fachgebiet beschafft ein Gerät im Wert von 55.000 €. In der kameralistischen Haushaltsführung wird der Anschaffungspreis als ein Betrag im Anschaffungsjahr erfasst. Das Fachgebiet wird mit der Ausgabe im Haushaltsjahr der Anschaffung belastet. Im Gegensatz dazu wird in der Kostenrechnung der Anschaffungspreis nicht als Einmalbetrag erfasst, sondern er wird auf die Nutzungsdauer des Geräts aufgeteilt und das Fachgebiet wird mit dem so ermittelten Wert für die Dauer der Nutzung belastet. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren würde für das Fachgebiet 5 Jahre lang jeweils ein Betrag von 11.000 EUR in der Kostenrechnung erfasst werden. Diese Vorgehensweise wird in der Betriebswirtschaftslehre Abschreibung genannt. In der Kostenrechnung wird also lediglich der jährliche Abschreibungswert und nicht der einmalige Anschaffungspreis erfasst.

Die Kostenrechnung wird an der Technischen Universität Berlin als klassische Kostenrechnung, bestehend aus der Kostenstellen-, Kostenarten- und Kostenträgerrechnung eingeführt.

Kostenartenrechnung

Welche Kosten sind entstanden?

Kostenarten sind eine vorrangig nach der Art der verzehrten Güter vorgenommene Untergliederung der Kosten. Aufgabe der Kostenartenrechnung ist die Beantwortung der Frage, für welche Güterarten Kosten zur Leistungserstellung entstanden sind. Die systematische Zusammenstellung der Kostenarten erfolgt in einem Kostenartenplan.

 

Kostenstellenrechnung

Wo sind die Kosten entstanden?

Kostenstellen sind räumlich und/oder organisatorisch abgegrenzte Orte der Kostenentstehung. Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist die Beantwortung der Frage nach dem Ort und der Verantwortlichkeit der Kostenentstehung.

 

Kostenträgerrechnung

Wer hat die Kosten zu tragen?

Die Kostenträgerrechnung baut auf der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf und dient der kostenmäßigen Darstellung der Leistungen (Produkte) der Universität. In der Kostenträgerrechnung wird daher ermittelt, wofür die Kosten in der Universität angefallen sind.Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen und Produkte (Kostenträger), die den Ressourcenverbrauch und somit die Kosten verursachen, definiert werden. An Hochschulen verfolgt die Kostenträgerrechnung z.B. den Zweck Auskunft zu geben über die Kosten, die für die Ausbildung der Studierenden in einem bestimmten Studiengang angefallen sind, sowie über Kosten, die zur Erbringung einer Forschungsleistung entstanden sind.

 

Kontakt & Standort

Bärbel Bartel

Leitung III FIMA Finanzmanagement

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